Hintergrund
Der plötzliche Herztod gilt in der westlichen Welt als dritthäufigste Todesursache. Statistisch
betrachtet erleidet jeder zehnte Mensch einen außerklinischen Herzstillstand. Von den 12.000
Österreicherinnen und Österreichern, die im Laufe eines Jahres einen plötzlichen
Herzstillstand erleiden, versterben etwa 10.000. In mehr als 60 Prozent wird ein Herzstillstand
von Laien beobachtet. Wenn Laien sofort mit der Herzdruckmassage beginnen, verdreifacht
sich die Überlebensrate. Mehr als 1.000 Menschen könnten also zusätzlich gerettet
werden, wenn Anwesende sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen. Der
Rettungsdienst kommt im Durchschnitt nach frühestens acht bis elf Minuten, Gehirnzellen
sterben jedoch bereits nach drei bis fünf Minuten.
Der zentrale und nachhaltige Schlüssel zur Erhöhung der Ersthelferrate ist nachgewiesenermaßen
der verpflichtende Schulunterricht in Wiederbelebung, am besten noch vor der
Pubertät.
In skandinavischen Ländern ist Wiederbelebung seit 15 und mehr Jahren im Lehrplan der
Grundschulen verankert - dort liegt die Ersthelferrate bei 60 bis 80 Prozent.
Auch in Italien, Portugal, Belgien, Dänemark und Frankreich bestehen gesetzliche Vorgaben
für den Reanimationsunterricht in Schulen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt
seit 2015 die KIDS SAVE LIVES Initiative.
Beispielgebend für Österreich ist das Wiener Pionierprojekt „Ich kann Leben retten!“ vom
Verein PULS. Hier werden pro Schuljahr gesamt 30.000 Kinder der 3. und 6. Schulstufe in
Wiederbelebung geschult.
Zum Weltreanimationstag, dem 16. Oktober, hat der Deutsche Rat für Wiederbelebung die
Social Media Initiative #ichrettedeinleben bzw. www.ichrettedeinleben.de ins Leben gerufen,
mit der Forderung Reanimationsunterricht für alle Schüler:innen ab der 7.Schulstufe.
Bisher wurden hier 53.732 Unterstützungen gesammelt.
Italien hat im August 2021 ein bemerkenswertes und vorbildliches Gesetz erlassen, um die
Rate von Wiederbelebung sowie die Verwendung von öffentlich zugänglichen
automatisierten Defibrillatoren (AED) deutlich zu verbessern. Sehen Sie dazu im Anhang
dieses Gesetz in deutscher Übersetzung.
In Irland, Schottland, Norwegen, Schweden, Dänemark, Portugal und die Schweiz sind
seit Jahren bundesweite Reanimationsregister implementiert. Die hier eingegebenen Daten
werden im Rahmen von Qualitätssicherung laufend evaluiert. Ein entsprechendes Register für
Österreich würde helfen, genaue nationale Daten zu generieren und damit die Bemühungen
verbessern, Tod durch plötzlichen Herzstillstand zu vermeiden. Ein österreichisches
Reanimationsregister sollte installiert werden.
Österreichischer Rat für Wiederbelebung - Austrian Resuscitation Council
office@arc.or.at www.arc.or.at
office: conventa Veranstaltungsmanagement, Villefortgasse 22, A-8010 Graz, t./f. +43 316 316254
Wir möchten Sie hiermit über die österreichische
Erklärung zum „World Restart A Heart Day 2021“
informieren, welche die unterzeichneten ärztlichen Vertreter:innen von Rettungs- und
Notarztorganisationen und medizinischen Fachgesellschaften gemeinsam erstellt haben. Wir
fordern wie folgt:
- Auch in Österreich soll die Ausbildung von Schulkindern in Wiederbelebung und
deren kontinuierliche Wiederholung gesetzlich verankert werden.
- Wiederbelebung soll – insbesondere im Kindesalter – im Rahmen der übrigen Erste-
Hilfe-Ausbildung in einem eigenständigen Kursmodul unterrichtet werden.
- Wiederbelebung muss zur Kulturfertigkeit werden, wie Lesen, Schreiben, Rechnen.
- Die strukturierte telefonische Anleitung von Reanimationsmaßnahmen durch das
Personal der medizinischen Notruf-Leitstellen soll österreichweit verpflichtend
eingeführt, standardisiert und qualitätsgesichert durchgeführt werden.
- Nur was wir messen, können wir verbessern: Um jährlich und zeitnahe österreichweite
Aussagen über die präklinische Reanimation und die Ergebnisse treffen zu können, ist
ein österreichisches Netzwerk von Reanimationsbeauftragten und ein idealerweise
bundeseinheitliches Reanimationsregister notwendig.
Für die Erklärung zum „World Restart A Heart Day 2021“:
Österreichischer Rat für Wiederbelebung (ARC): Univ.-Prof. Dr. Michael Baubin MSc, Innsbruck und
Dr. Joachim Schlieber, Salzburg
Österreichische Gesellschaft für Anästhesie, Reanimation und Intensivmedizin (ÖGARI): Primar
Priv.-Doz. Dr. Helmut Trimmel MSc, Wiener Neustadt
Österreichische Gesellschaft für Notfall- und Katastrophenmedizin (ÖNK): Primar Dr. Reinhard
Doppler, Rottenmann
Österreichischen Kuratoriums für Alpine Sicherheit: Primar Priv.-Doz. Dr. Peter Paal, Salzburg
ÖAMTC Flugrettung: Primar Univ. Prof. Dr. Wolfgang Voelckel MSc, Salzburg
Österreichisches Rotes Kreuz: Univ. Prof. Dr. Wolfgang Schreiber, Bundeschefarzt, Wien
Arbeiter-Samariterbund Österreichs, Primar a.D. Prof. Dr. Michael Gruska, Bundeschefarzt
und Dr. Regina Gabriel, stv. Bundeschefärztin, Wien
Johanniter-Unfall-Hilfe in Österreich: Primar Dr. Christian Emich, Bundesarzt, Wien
Malteser Hospitaldienst Austria: Primar Priv.-Doz. Dr. Dr. Thomas Hausner, Bundesarzt, Wien
Bergrettungsdienst Österreich: OA Dr. Alexander Egger MSc, Chefarzt, Scheibbs
Berufsrettung Wien, MA70 und Verein „Puls“: Chefarzt Dr. Mario Krammel, Wien
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst des Landes Tirol: Dr. Adolf Schinnerl, Kufstein