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Bei aller Wertschätzung der Freiwilligenarbeit der RK-Mitarbeiter: Die Forderung, Sanitäter mit ihrem Pkw in der Rettungsgasse zuzulassen, ist verfehlt und nicht zu Ende gedacht. Woher will der Sanitäter wissen, ob die Ursache für den Stau ein Unfall ist oder eine blosse Verkehrsüberlastung? Ich nehme an, dass Staus wegen Verkehrsüberlastung häufiger sind als solche wegen Unfalls. Woher soll der Sanitäter wissen, ob überhaupt jemand verletzt ist, der Hilfe braucht? Bei der Formulierung des Gesetzestextes haben wir bewusst die Berechtigten auf einen engen Kreis beschränkt und zwar auf jene Fahrzeuge, die entsprechend sichtbar gekennzeichnet sind (Blaulicht, Gelblicht und Bemalung und Konstruktion als Abschleppfahrzeug). Würden jetzt Zivilfahrzeuge in der Rettungsgasse zugelassen, würde das anfängliche Problem mit andern Fahrzeugen, die gleich nachfolgen, wieder heraufbeschworen und dies namentlich bei Ausländern, denen die Regel vielleicht nicht so bekannt ist. Andererseits ist damit zu rechnen, dass Autofahrer, die das Zivilfahrzeug kommen sehen, den Durchgang blockieren und damit auch gleich die Gasse für die Einsatzkräfte. ![]() Bei 32`000 RK-Mitarbeitern ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass bei den meistens Staus einer oder mehrere sich auch drin befinden und dann reihenweise Zivil-Pkw -- mehrheitlich unnötigerweise -- durch die Gasse fahren. Dann kommen noch tausende Sanitäter anderer Organisationen, tausende Notärzte, tausende Polizisten und zehntausende Feuerwehrleute dazu, die das gleiche Recht für sich in Anspruch nehmen wollen. Das muss man sich mal vorstellen! Weder in der Schweiz noch in Deutschland gibt es eine solche (Ausnahme-)-Regelung. Eine derartige Benutzung der Rettungsgasse mit der Hilfspflicht zu rechtfertigen, ist absurd. Es besteht doch keine Hilfspflicht auf blossen Verdacht hin. Abgesehen davon besteht eine solche Hilfspflicht auch nur, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass die Hilfe dringend benötigt wird - also höchstenfalls, wenn der Sanitäter am Unfall vorbeikommt und erkennen kann, dass eine solche Hilfe noch nicht gewährleistet und erforderlich ist. Ich verstehe nicht, wie ein Landesrettungskommandant mit seiner Äusserung zum juristischen Beistand eigentlich indirekt geradezu dazu auffordert, rechtliche Bestimmungen zu missachten. Im KURIER-Artikel (siehe Abbildung mit Link) soll er dazu gesagt haben, vorausgesetzt er wurde richtig zitiert: »"Wir unbterstützen unsere Leute. Auch auf juristischer Ebene." Denn eines dürfe man nicht vergessen: Wenn ein Sanitäter im Stau den Verdacht hegt (! Red.), dass wenige hundert Meter davor ein Verkehrsunfall passiert ist, besteht nicht nur die Möglichkeit zu helfen. Alle Sanis unterstehen einer gesetzlichen Hilfeleistungspflicht .... sie MÜSSEN helfen.« Im Übrigen war das Rote Kreuz in den verschiedenen Arbeitsgruppen der ASFINAG zur Einführung der Rettungsgasse vertreten und dort ist offenbar niemand auf diese ausgefallene Idee gekommen. | ||||