Kärnten: Ärzteprotest bei Änderung in der Flugrettung

Die Ärztekammer protestiert gegen Änderungen, die bei der Neuausschreibung für die Flugrettung vorgesehen seien. Bisher freiberuflich tätige Notärzte sollen in ein „zweifelhaftes Angesteltenverhältnis“ gezwungen werden, kritisierte die Ärztevertretung am Sonntag.

Der Präsident der Kärntner Ärztekammer Josef Huber sagte in einer Aussendung, er protestiere dagegen, dass der ÖAMTC und die ARA Flugrettungs-GmbH bei ihrem gemeinsamen Angebot im Rahmen der Neuausschreibung für die Flugrettung bei den Notärzten kürzen wollen. Offensichtlich plane man, die Ärzte durch einen juristisch höchst fragwürdigen „Kooperationsvertrag“ in ein zweifelhaftes Angestelltenverhältnis zu zwingen, sagte Huber. Überdies wolle man das bisherige Tageshonorar um 30 Prozent kürzen.

Appell an Land: System beibehalten

Das System in Kärnten funktioniere deswegen so gut und auf höchstem Qualitätsniveau, weil die Kärntner Notärzte diese Tätigkeit zu einem großen Teil freiberuflich ausüben. „Wenn die Flugrettung in Kärnten auf neue Beine gestellt werden soll, kann das nicht geschehen, indem die Bedingungen für die mitfliegenden Notärzte verschlechtert werden. Das wäre ein miserabler Neustart. Wir Ärzte lassen uns das nicht gefallen“, sagte der Ärztekammerpräsident. „Ich appelliere an den Auftraggeber, das Land Kärnten, das bestehende System jedenfalls beizubehalten, nur so ist garantiert, das jeder Kärntner Notfallpatient auch weiterhin rasche und kompetente notärztliche Hilfe - aus der Luft und am Boden - erhält“.

Notärzte drohen, nicht mehr mitzufliegen

„Bei einer Protestversammlung haben die Kärntner Notärzte daher beschlossen, dass sie unter solch geänderten Umständen nicht mehr mit den Notarzthubschraubern des Christophorus Flugrettungsvereins und der ARA-Flugrettungs-GmbH mitfliegen können“, teilte Huber mit.

Huber forderte, dass die Bedingungen weiterhin direkt mit dem Land Kärnten, verhandelt und festgelegt werden. Immerhin seien die Notärzte ein wichtiger und unverzichtbarer Teil des Flugrettungsdienstes. Daher hätten sie Anspruch darauf, dass sie als eigenständiger Partner bei der Neuausschreibung behandelt werden und nicht als ein „Anhängsel“ bei der Angebotserstellung.

 

 

Quelle: orf.at-http://kaernten.orf.at/news/stories/2667197/

« Zurück